Die Politik findet offensichtlich immer die gleiche Lösung für ganz unterschiedliche Probleme. Zensurmaßnahmen in Form von Netzsperren werden nicht nur als Mittel gegen Urheberrechtsverletzungen oder in der Terrorbekämpfung vorgeschlagen, sondern auch zum Verbraucherschutz. Konkret geht es dieses Mal darum, die EU-Verordnung zur "Consumer Protection Cooperation" (CPC) zu reformieren. Diese regelt, in welchem Rahmen die zuständigen Behörden aktiv werden können, wenn die Interessen einer Vielzahl von Verbraucherinnen oder Verbrauchern eines europäischen Landes durch ein Unternehmen eines anderen verletzt oder gefährdet sind. Dabei wird aber weit über das Ziel hinaus geschossen. Anstatt den Quellen und Ursachen betrügerischen Aktivitäten im Internet zu Leibe zu rücken, wird wieder einmal versucht, Zensurmaßnahmen einzuführen, die unbeteiligte Dritte ausführen sollen.

 

Die Politik findet offensichtlich immer die gleiche Lösung für ganz unterschiedliche Probleme. Zensurmaßnahmen in Form von Netzsperren werden nicht nur als Mittel gegen Urheberrechtsverletzungen oder in der Terrorbekämpfung vorgeschlagen, sondern auch zum Verbraucherschutz. Konkret geht es dieses Mal darum, die EU-Verordnung zur "Consumer Protection Cooperation" (CPC) zu reformieren. Diese regelt, in welchem Rahmen die zuständigen Behörden aktiv werden können, wenn die Interessen einer Vielzahl von Verbraucherinnen oder Verbrauchern eines europäischen Landes durch ein Unternehmen eines anderen verletzt oder gefährdet sind. Dabei wird aber weit über das Ziel hinaus geschossen. Anstatt den Quellen und Ursachen betrügerischen Aktivitäten im Internet zu Leibe zu rücken, wird wieder einmal versucht, Zensurmaßnahmen einzuführen, die unbeteiligte Dritte ausführen sollen.

In Artikel 8 des Kommissionsvorschlags war unter den Mindestbefugnissen für Behörden vorgesehen:

"eine Webseite, Domain oder eine ähnliche digitale Seite, Dienstleistung oder ein Konto oder einen Teil davon abzuschalten; dies schließt auch die Aufforderung an Dritte oder andere Behörden ein, solche Maßnahmen durchzuführen;"

Diese Forderung nach dem "Abschalten" ist technisch unpräzise und sehr offen formuliert. Sie läuft auf Netzsperren und Zensur hinaus. Der Zugang zu Inhalten soll durch Access-Provider gesperrt werden, anstatt einfach die Quellen zu entfernen. 

Im Kompromisstext, der nun abgestimmt werden soll, wurde das noch weiter präzisiert. Der Vorschlag geht sogar noch weiter.

i) Inhalte  von  Online-Schnittstellen  zu  entfernen  oder  den  Zugang  zu einer Online-Schnittstelle zu beschränken oder anzuordnen, dass beim Zugriff  auf  die  Online-Schnittstelle  ein ausdrücklicher  Warnhinweis an die Verbraucher angezeigt wird,

ii) anzuordnen, dass Anbieter von Hosting-Diensten den Zugang zu einer Online-Schnittstelle entfernen, sperren oder beschränken, oder

iii) gegebenenfalls  anzuordnen,  dass  Register  oder  Registrierungsstellen für  Domänennamen  einen vollständigen  Domänennamen  entfernen, und  der  betreffenden zuständigen  Behörde  seine  Registrierung zu gestatten,

auch durch Aufforderung an Dritte oder andere Behörden, solche Maßnahmen durchzuführen.

Werde aktiv! Setze dich ein für das Prinzip "Löschen statt Sperren"!

Am Dienstag, 14. November 2017 wird im EU-Parlament über die Reform der CPC-Verordnung abgestimmt. Kontaktiere deine Abgeordneten und überzeuge sie, gegen Zensur und für das Prinzip "Löschen statt Sperren" einzutreten! Hier findest du eine Liste mit Kontaktdetails zum >>Download<<.

Hier ein Vorschlag für einen Tweet

"@<name> Bitte treten Sie bei der CPC-Verordnung gegen Zensur und für das Prinzip "Löschen statt Sperren" ein!"

Und hier ein Vorschlag für eine E-Mail

Sehr geehrte/r Herr/Frau XX!

Kommende Woche Dienstag soll im Plenum des EU-Parlaments die Abstimmung über die Verordnung zur Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden (CPC) stattfinden.

Die Verordnung verfolgt das Ziel, Konsumentinnen und Konsumenten u. a. vor „fake-shops“ im Internet zu schützen und sieht dabei unter anderem vor „eine Webseite, Domain oder eine ähnliche digitale Seite, Dienstleistung oder ein Konto oder einen Teil davon abzuschalten” (Kommissions-Entwurf).

Der im IMCO-Ausschuss hierzu erreichte Kompromiss unter der Leitung von Berichterstatterin Olga Sehnalová hat die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen einer notwendigen Überarbeitung und einer Anpassung an die technischen Realitäten unterzogen. Denn eine Website oder eine Domain kann technisch nicht einfach „abgeschalten“ werden. Inhalte einer Website können gelöscht werden bzw. kann der Zugang dazu vom Access-Provider gesperrt werden und eine Domainregistrierung kann von der zuständigen Registrierungsstelle gelöscht und sodann z.B. von einer Behörde übernommen werden. 

Zielführend im Sinne des Konsumentenschutzes kann es dabei nur sein, sich direkt an die Quellen zu wenden und damit die Löschung von Inhalten beim Hostprovider oder die Löschung der Domain beim Registrar zu veranlassen. Dies entspricht dem Prinzip „Löschen statt Sperren“. 

Zugangssperren durch Access-Provider sind aufgrund intensiver Bedenken aller Stakeholder in Bezug auf die Meinungsfreiheit und erschreckender Beispiele für Zensur in anderen Staaten in Österreich aktuell nur in Ausnahmefällen (derzeit nur rund 10 Webseiten) vorgesehen und gleichzeitig äußerst umstritten.

Die wichtige Unterscheidung zwischen Löschen und Sperren sowie die gerichtliche Kontrolle der Anweisungen der zuständigen Behörden sind jedoch in den Trilogverhandlungen leider wieder verloren gegangen. Der Kompromiss enthält nunmehr unspezifische Formulierungen von Dritten („third parties“), die Maßnahmen ergreifen sollen zu Beschränkungen beim Zugriff auf „Online Schnittstellen“ („online interfaces“).

Eine Abstimmung zugunsten des Trilog-Kompromisses würde damit die Etablierung von Netzsperren in Österreich massiv fördern und bisherige gegenläufige Bemühungen, unter anderem zum Schutz des freien Informationszugangs als Ausfluss des Rechts auf freie Meinungsäußerung zu sichern, konterkarieren. Zudem stellt die Sperre von Webseiten auch nicht das zweckmäßigste Mittel zur Bekämpfung von Konsumentenschutzverletzungen im Internet dar, da entsprechende Webseiten rasch unter einer neuen Domain hochgeladen werden können. Vielmehr sind bestehende Maßnahmen wie etwa der Internet Ombudsmann in dieser Hinsicht zweckmäßiger und schaffen auch für Konsumentinnen und Konsumenten das notwendige Vertrauen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, kommende Woche dem entsprechenden Antrag von Julia Reda und den Grünen im Plenum, der das ursprüngliche Ausschussergebnis der Art. 8 (2) lit. g und l, Art. 9 (1a) sowie ErwG 12 wiederherstellen möchte, Ihre Unterstützung zu geben.

Schöne Grüße,


 

 

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