Fünf Forderungen für „Ein Europa, das Grundrechte schützt“
Diese Woche findet der informelle Gipfel der EU-Staats- und Regierungschefs in Salzburg statt. Der wird vielfach als wichtigster Termin der österreichischen Ratspräsidentschaft bezeichnet. „Ein Europa, das schützt“ ist das Motto dieser Präsidentschaft. Aus Sicht der Grundrechts-NGO epicenter.works muss der Schutz aber bereits bei den Grundfesten der Union beginnen. Wenn Grund- und Freiheitsrechte eingeschränkt werden und die Demokratie geschwächt wird, verliert die EU ihr Fundament. Das gilt ganz besonders im Zusammenhang mit der Digitalisierung, die mittlerweile in so gut wie alle Lebensbereiche der Menschen Einzug gehalten hat. Dabei geht es um viel mehr als bloß um die „Sicherung des Wohlstands und der Wettbewerbsfähigkeit durch Digitalisierung“, wie es am Webauftritt der Ratspräsidentschaft zu lesen ist.
Der Erfolg der österreichischen Präsidentschaft muss daher an diesen fünf Punkten gemessen werden
Fünf Forderungen
- ePrivacy muss weiter verhandelt werden
- Urheberrecht mit Grundrechten in Einklang bringen
- Keine Zensur im Rahmen der Anti-Terror-Maßnahmen
- e-Evidence – Kein freier, grenzüberschreitender Austausch personenbezogener Daten im Zuge von Ermittlungen
- Richtlinie zur Sicherheit von Netz- und Informationssystemen (NIS-Richtlinie) endlich umsetzen [Update: Gesetzesvorschlag liegt mittlerweile vor]
ePrivacy muss weiterverhandelt werden
Eigentlich hätte die ePrivacy-Verordnung zeitgleich mit der Datenschutzgrundverordnung in Kraft treten sollen. Diese ist für einen effektiven Schutz unserer elektronischen Kommunikation nötig. Österreich hat es in der Hand, die Verhandlungen unter der Ratspräsidentschaft noch zu einem Abschluss zu bringen, anstatt das Gesetz um Jahre zu verschleppen.
Urheberrecht mit Grundrechten in Einklang bringen
Die EU-Urheberrechtsreform geht nun in die Trilogverhandlungen. Neben vielen sinnvollen Punkten gibt es zwei, bei denen dringend nachgeschärft werden muss: Uploadfilter und Leistungsschutzrecht. Als Vorsitzland sollte Österreich moderierend in den Prozess eingreifen, damit die grundrechtlichen Probleme dieses Gesetzes noch behoben werden.
Keine Zensur im Rahmen der Anti-Terror-Maßnahmen
Im Rahmen der Anti-Terror-Verordnung sind „proaktive Maßnahmen“ und „Instrumente zur automatischen Erkennung“ terroristischer Inhalte vorgesehen. Dieses Gesetz verlangt von allen Betreibern von Online-Plattformen, vom Blog mit Kommentarfunktion bis zu Facebook eine Zensurinfrastruktur für zu etablieren, die sehr leicht für die Unterdrückung unliebsamer Stimmen missbraucht werden kann und vor allem kleinere Unternehmen vor unüberwindbare technische Herausforderungen stellt. Die Definition von Terrorismus in diesem Gesetz geht viel zu weit. Diese Art von staatlicher Internetzensur wurde in Spanien zuletzt rund um das Unabhängigkeitsreferendum in Katalonien eingesetzt und könnte in Österreich auch gegen Tier-, Umwelt oder DatenschützerInnen eingesetzt werden. Die EU sollte vielmehr auf Maßnahmen setzen, die an den sozialen Wurzeln von Terrorismus ansetzen. Dazu gehört auch die Frage, warum Menschen anfällig für Terrorporpaganda werden.
e-Evidence – Kein freier, grenzüberschreitender Austausch personenbezogener Daten im Zuge von Ermittlungen
Im Rahmen von e-Evidence sollen Polizei- und Justizbehörden im Rahmen grenzüberschreitender Ermittlungen im Eilverfahren und ohne jeden Rechtsschutz auf elektronische Beweismittel zugreifen können. Damit können etwa ungarische oder polnische Ermittlungsbehörden den Rechtsschutz in Österreich komplett umgehen. Der Verdacht auf einen Tatbestand in Ungarn, der in Österreich vielleicht gar nicht besteht, könnte dazu führen, dass die Daten von Österreicherinnen und Österreichern an die ungarischen Strafverfolgungsbehörden gelangen. Eine Behörde in Österreich oder gar ein unabhängiger Richter wäre dann gar nicht mehr involviert. Diese Nivellierung nach unten wäre bei einer Hausdurchsuchung im analogen Bereich undenkbar und muss auch im digitalen Bereich verhindert werden.
Richtlinie zur Sicherheit von Netz- und Informationssystemen (NIS-Richtlinie) endlich umsetzen
Seit Mai dieses Jahres müsste nach EU-Recht in Österreich ein Gesetz in Kraft sein, mit dem das Sicherheitsniveau für kritische IT-Infrastruktur erhöht werden soll. Österreich ist in diesem heiklen Bereich der Cybersicherheit säumig. Gleichzeitig wurde von dieser Bundesregierung mit der Legalisierung von staatlicher Spionagesoftware (Bundestrojaner) die IT-Sicherheit aller Geräte in Österreich gefährdet. Als Vorsitzland sollte Österreich mit gutem Beispiel vorangehen. [Update: Mittlerweile ist der Gesetzesvorschlag in Begutachtung gegangen.]
Da du hier bist!
… haben wir eine Bitte an dich. Für Artikel wie diesen analysieren wir Gesetzestexte, bewerten Regierungsdokumente oder lesen Allgemeine Geschäftsbedingungen (wirklich!). Wir sorgen dafür, dass möglichst viele Menschen sich mit komplizierten juristischen und technischen Inhalten befassen und auch verstehen, dass sie große Auswirkungen auf unser Leben haben. Diese Arbeit machen wir aus der festen Überzeugung, dass wir gemeinsam stärker sind als alle Lobbyisten, Machthabende und Konzerne. Dafür brauchen wir deine Unterstützung. Hilf uns, eine starke Stimme für die Zivilgesellschaft zu sein!
Jetzt Fördermitglied werden