Mit dem neuen Bildungsdokumentationsgesetz soll für jede Schülerin und jeden Schüler eine durchgehende Bildungs- und Leistungsdokumentation eingeführt werden, die ab dem verpflichtenden Kindergartenbesuch bis hin zum Abschluss der schulischen Bildungslaufbahn die Bildungsergebnisse speichert. Damit werden in Zukunft alle Menschen in Österreich hinsichtlich der Entwicklung ihrer kognitiven Fähigkeiten und ihrer sozio-ökonomischen Lebensverhältnisse vom 4. Lebensjahr bis zum Verlassen des Bildungssystems durchgehend digital vermessen und dokumentiert.

Problematisch ist nicht nur die Erhebung dieser Daten, sondern auch, was mit einer solchen Datenmenge gemacht werden kann. Sind die Daten einmal vorhanden, können sie in Zukunft auch für jetzt noch nicht absehbare Zwecke genutzt werden. Personenbezogene Daten können grundsätzlich auf verschiedene Arten missbraucht werden: entweder durch die Organisation selbst, durch deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder durch Dritte, die einen Datendiebstahl begehen. Auch der Staat, der letztendlich die Ansammlung dieser Datenmengen gesetzlich in Auftrag gegeben hat, könnte diese Daten zu anderen als den vorgesehenen Zwecken verwenden.

Im Gesetzesentwurf kritisieren wir zwei Aspekte, die in unserer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf genauer ausgeführt sind:

  • Mangelnde Datensicherheit
  • Mangelnder Datenschutz

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