In der Regierungsvorlage zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes sind Bestimmungen enthalten, die auf eine Vorratsdatenspeicherung hinauslaufen können. Die Grundrechts-NGO epicenter.works warnt eindringlich vor der Einführung dieser Form der anlasslosen Massenüberwachung durch die Hintertür. Konkret geht es um Bestimmungen, die IP-Adressen als Stammdaten definieren und Speicherverpflichtungen dafür vorsehen.

 

In der Regierungsvorlage zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes sind Bestimmungen enthalten, die auf eine Vorratsdatenspeicherung hinauslaufen können. Die Grundrechts-NGO epicenter.works warnt eindringlich vor der Einführung dieser Form der anlasslosen Massenüberwachung durch die Hintertür. Konkret geht es um Bestimmungen, die IP-Adressen als Stammdaten definieren und Speicherverpflichtungen dafür vorsehen.


Update 1 (25. September 2018): Bereits am Nachmittag nach Versand unserer Presseaussendung rudert das BMVIT zurück.


Update 2 (17. Oktober 2018): Im Ausschuss für Technologie/Verkehr wird ein Änderungsantrag eingebracht, um die geplante Regelung zurückzunehmen (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 1121 vom 17.10.2018).


Still und heimlich wurden nach Ende der Begutachtungsfrist für das neue Telekommunikationsgesetz noch weitreichende und äußerst problematische Änderungen gemacht. Dynamische IP-Adressen, über die Geräte im Internet eindeutig identifiziert werden können, sollen nun als Stammdaten gelten. Damit müssten Internetanbieter diese IP-Adressen, über die auch das gesamte Nutzungsverhalten online nachvollzogen werden kann, auf Ersuchen von Strafverfolgungsbehörden herausgeben. Dafür ist keine gerichtliche Bewilligung oder staatsanwaltschaftliche Anordnung notwendig. Damit bringt die neue Bestimmung mehr Überwachung des Internets, ohne die dafür notwendige Kontrolle und Rechtsschutz.

Diese Gesetzesänderung kann so gelesen werden, dass sie auf eine neue Vorratsdatenspeicherung hinausläuft. In Kombination könnten die beiden Bestimmungen – IP-Adressen als Stammdaten und Speicherverpflichtung – dazu führen, dass es zu einer kompletten Überwachung der Internetnutzung in Österreich kommt.

„Es gibt mehrere höchstgerichtliche Urteile, die eine ganz eindeutige Sprache sprechen: Vorratsdatenspeicherung ist ein unzulässiger Eingriff in die Grundrechte der Menschen. Es ist absolut unverständlich, warum unsere Regierung das nicht verstehen will.“

Mag.a iur. Angelika Adensamer, MSc
Juristin bei epicenter.works

Gesetz im Widerspruch zu Höchstgerichten

Neben dem Urteilen des EuGH, der die anlasslosen Massenüberwachung in Form der Vorratsdatenspeicherung schon mehrfach für unzulässig erklärt hat (April 2014 und Dezember 2016) beruft sich epicenter.works in diesem Zusammenhang auf zwei weitere höchstgerichtliche Urteile. Im April dieses Jahres hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bestätigt, dass dynamische IP-Adressen personenbezogene Daten sind, die dem Datenschutz unterliegen. Sie geben Einblick in intime Details des Lebens von Menschen. In eine ähnliche Richtung weist das Urteil des EGMR zur Massenüberwachung durch britische Geheimdienste. Erst vor wenigen Tagen hat das Gericht hier festgestellt, dass Verkehrsdaten ähnlich schützenswert sind wie Inhaltsdaten.

Keine Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür!

epicenter.works fordert die Regierung auf, das Telekommunikationsgesetz klar und so zu formulieren, dass es nicht zu einer Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür hinausläuft. Gleichzeitig bekräftigt der Verein seine Forderung nach einer Überwachungsgesamtrechnung anstatt die Befugnisse der Behörden ständig ohne seriöse Folgenabschätzung auszuweiten.

Die gesamte Stellungnahme ist >>hier zu finden.

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