In Österreich versteckt man sich gerne hinter dem Amtsgeheimnis. Die Bevölkerung hat als Souverän derzeit kein Recht, zu erfahren, was "ihr" Staat (mit ihrem Steuergeld) eigentlich tut. Im Nationalrat werden seit Dezember 2014 zwei Gesetzesvorschläge zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses und Einführung des Bürgerrechts auf Informationsfreiheit verhandelt. In Anbetracht der hohen Ambitionen enthalten die Vorschläge zahlreiche Mängel. Kürzlich war epicenter.works (ehemals AKVorrat) bei einer Veranstaltung im Bundeskanzleramt zugegen, bei der sich erneut zeigte, dass es auf Seiten der Regierung noch keinen Willen zur Beseitigung dieser Mängel gibt.

Anfang Dezember 2014 wurde von der Regierung erstmals ein Vorschlag eines Verfassungsgesetzes zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses und Schaffung von Informationsfreiheit im Nationalrat vorgelegt. Schon damals zeigte sich, dass dieses Gesetz nahezu alle Ausnahmeregelungen aus dem bisherigen Amtsgeheimnis übernahm und sogar zusätzliche schuf. Im Herbst 2015 kam dann von den Regierungsparteien ein Vorschlag zu einem Gesetz, das die praktische Umsetzung der Informationsfreiheit regeln und ein Recht auf Aktenauskunft schaffen sollte. Auch hier zeigten sich wesentliche Verschlechterungen. So konnte man bisher zusammenfassende Auskünfte über das Auskunftspflichtgesetz kostenlos beantragen, nun aber sind im Informationsfreiheitsgesetz 30 € für jeden Bescheid vorgesehen.

Seit zwei bzw. einem Jahr liegen diese Gesetzesvorschläge nun also auf dem Tisch und benötigen jeweils eine Zweidrittelmehrheit, was eine Zustimmung der FPÖ oder der Grünen nötig macht. Von der Opposition wird jedoch das Fehlen eines Informationsbeauftragten besonders kritisiert.

Das letzte Mal wurden die Gesetze am 5. Oktober 2016 im zuständigen Verfassungsausschuss behandelt. Damals waren unsere Kollegen vom Forum Informationsfreiheit zu einem Hearing geladen. In dieser Sitzung konnte man beobachten, dass die Regierungsparteien bis dahin noch nicht bereit waren, sich auch nur einen Schritt in Richtung einer Verbesserung dieser Gesetzesvorschläge zu bewegen.

Am 14. Dezember 2016 fand dann zu diesem Thema eine Informationsveranstaltung im Bundeskanzleramt statt, bei der auch epicenter.works zugegen war. Hier zeigte sich von Seiten des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt vor allem Unverständnis für die Kritik am Gesetzesentwurf. Weder die nun pauschal vorgesehenen Gebühren, noch die zahlreichen Ausnahmeregelungen für den Erhalt des Amtsgeheimnisses oder die Tatsache, dass die Regierung mit einer einfachen Verordnung in der Büroordnung festlegen kann, dass gewisse Texte nicht zu verakten sind und sich damit der Informationsfreiheit automatisch entziehen kann, wurden hier kritisch gesehen.

Seit mehreren Jahren verschleppt Österreich den längst überfälligen Beschluss eines modernen Transparenzgesetzes. Im aktuellen Entwurf gibt es immer noch zahlreiche Probleme, die dringend noch in dieser Legislaturperiode gelöst werden müssen. Trotzdem findet sich dieses Gesetz nicht auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung des Verfassungsausschusses am 24. Jänner 2017. Mit diesem Gesetz geht es um die Schaffung eines bedeutenden Bürgerrechts, das die Arbeit von Journalisten, NGOs und interessierten Menschen erheblich erleichtern würde, aber auch das Verhältnis zwischen Staat und Bevölkerung vom Kopf auf die Füße stellen würde. Epicenter.works fordert daher, dass diese Probleme umgehend angegangen werden und diese Gesetzesentwürfe erneut auf die Tagesordnung des Verfassungsausschusses in der Sitzung des vom 24. Jänner gesetzt werden. Das Thema ist schon zu oft verschleppt worden und zu wichtig, um derart nachlässig behandelt zu werden. 

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