Heute, am 7. Juni 2017, hat die Regierung im Ministerrat eine Regierungsvorlage zum Datenschutzgesetz in den Nationalrat eingebracht. Und das bevor die ursprünglich anberaumte Begutachtungsfrist abgelaufen ist. Das Gesetz, das noch zahlreiche Fehler, Probleme und Unklarheiten aufweist, hätte ursprünglich noch mehr als zwei Wochen in Begutachtung sein sollen. Bislang sind erst zwei Stellungnahmen eingebracht worden; mehrere Dutzend sind zu erwarten.
Das Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 soll das alte Datenschutzgesetz 2000 gänzlich aufheben und ein neues einführen. Notwendig wurde das durch die EU-Datenschutzgrundverordnung, die im Mai 2018 in Kraft tritt.
Ursprünglich sollte die Begutachtung noch bis 23. Juni 2017 andauern, doch heute hat sich die Regierung spontan anders entschieden und den Entwurf ohne konkrete Änderungen als Regierungsvorlage vorgelegt und dem Nationalrat zum Beschluss vorgelegt.
Selbstverständlich sind zahlreiche Stellungnahmen (inklusive unserer) noch ausständig. Unsere Kurzkritik lautet:
- Fehlendes Verbandsklagerecht – es wird nicht möglich sein, gemeinsam gegen Datenschutzvergehen vorzugehen, obwohl die Datenschutzgrundverordnung dies als Mittel der objektiven Rechtmäßigkeitskontrolle zulässt
- Rechte zur Bildverarbeitung sind nicht unionsrechtskonform geregelt – offenbar ist der Entwurf hier zu hastig geschrieben worden
- Viele Unklarheiten bei den vorgeschlagenen Strafen
Der Ministerrat hält in seinem Beschluss fest, dass
"die Einarbeitung von Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren [...] im Rahmen des parlamentarischen Prozesses"
erfolgen solle. Dabei lässt er aber mehrere Fragen offen. Unklar bleibt zum Beispiel, wie diese Einarbeitung erfolgen soll, an wen weitere Stellungnahmen zugestellt werden sollen und wer für die Abwicklung des Prozesses zuständig sein wird.
epicenter.works wird noch eine ausführliche Stellungnahme zum Gesetz einbringen, sobald sie unseren Qualitätsansprüchen entspricht. Üblicherweise verlassen wir uns darauf, dass gesetzte Fristen seitens der Regierung eingehalten werden, um eine demokratische Teilhabe zu ermöglichen. Wir laden die Regierung ein, unsere Expertise im Zuge von Gesprächen oder E-Mail Austausch einzuholen und zu berücksichtigen, wie sie es bei Beschluss der Regierungsvorlage vorgeschlagen hat.
Die EU-Datenschutzgrundverordnung sieht vor, dass die nationalen Regelungen bis spätestens 25. Mai 2018 an diese angepasst werden – es besteht also kein Grund zu übermäßiger Eile. Wie das Beispiel Deutschland zeigt, wäre es auch möglich gewesen, viel früher einen Entwurf zu erstellen und diesen zur Begutachtung vorzulegen. Fraglich ist zudem wie im Lichte der derzeitigen politischen Situation und angesichts dieses Vorgehens der Bundesregierung, die zum Beschluss des Gesetzes erforderliche Zweidrittelmehrheit im Nationalrat zustande kommen soll.
Wir warnen ausdrücklich vor Schnellschüssen und Beschlüssen ohne Einbindung der Zivilgesellschaft. – Datenschutz geht uns alle an.