Der AKVorrat veröffentlicht heute seine Analyse des Ministerratsbeschlusses zum geplanten Staatsschutzgesetz, mit welchem 10 neue Geheimdienste in Österreich geschaffen werden sollen. Trotz der massiven Kritik großer Gesellschaftsteile hat die Regierung nur minimale Verbesserungen, aber auch Verschlechterungen am Gesetz vorgenommen. Der AKVorrat erklärt sich solidarisch mit Netzpolitik.org. Die Redaktion hat in den letzten Jahren einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung des größten Überwachungsskandals in der Menschheitsgeschichte geleistet. Seit gestern werden zwei Redakteure für ihren Dienst an der Demokratie wegen Landesverrats in Deutschland verfolgt. Weiters veröffentlicht der AKVorrat ein Video für die Kampagne www.staatsschutz.at, welche bereits 10.718 Menschen unterstützt haben.

Am 30. Juni wurde das Staatsschutzgesetz im Ministerrat beschlossen. Heute veröffentlicht der AKVorrat eine umfassende Analyse der Veränderungen zum ursprünglichen Gesetz. Die Regierung hat zwar an manchen Stellen nachgebessert. Zum Beispiel ist die Störung einer Versammlung kein verfassungsgefährdender Angriff mehr. Gleichzeitig wurden die Überwachungsbefugnisse noch einmal massiv ausgeweitet, wodurch diese nun für diffuse "Gruppierungen" ausgestellt werden können und es dadurch keine Einzelfallabwägung mehr gibt. Es reicht in Zukunft also wenn der Staatsschutz jemanden lediglich zu einer "Gruppierung" zurechnet, um diese Person zu überwachen. Aber substantiell wurde auf die Kritik nicht eingegangen. Es gibt weiterhin eine viel zu schwache Transparenz und einen kaum ausgeprägten Rechtsschutz.

Die Äußerungen der Innenministerin, wonach ein Rechtsschutzbeauftragter besser wäre als ein Richtervorbehalt kann der AKVorrat in keinster Weise nachvollziehen. Insbesondere da die Regierung in der erst kürzlich verabschiedeten Abschaffung des Bankgeheimnisses nach entsprechender Kritik ebenfalls eine richterliche Kontrolle eingeführt hat. Der Rechtsschutzbeauftragte ist weiterhin das einzige Kontrollorgan und er kann auch nach dem neuen Entwurf nicht ungefragt Akteneinsicht nehmen.

„Das Paradigma wurde gedreht, der Staat muss nicht mehr erklären, warum er in das Grundrecht eingreift“, so Christof Tschohl Obmann des AKVorrat. Inzwischen haben bereits 10.718 Menschen die Petition des AKVorrat gegen das Gesetz unterstützt. Die Regierung muss mit ihren Plänen zur Einrichtung 10 unkontrollierbarer Geheimdienste endlich einlenken!

Netzpolitik.org: Angriff auf die Pressefreiheit

Mit Entsetzen hat der AKVorrat die Ereignisse in Deutschland rund um die Redaktion von Netzpolitik.org verfolgt. Ein solcher Angriff auf die Pressefreiheit ist auch in Österreich denkbar. Die Straftat des Landesverrats gibt es auch jetzt schon in Österreich (§ 252 (2) StGB) und sie wird zukünftig auch mit der Härte eines "verfassungsgefährdenden Angriffs" gehandhabt. Wenn das Staatsschutzgesetz nach den Plänen der Regierung beschlossen wird, könnte die neue Staatsschutz-Behörde in so einem Fall als "inner circle" komplett ohne Kontrolle durch die Staatsanwaltschaft oder Richter solche Ermittlungen und alle Arten von Überwachungsmaßnahmen gegen Journalisten durchführen.

"Wir haben einen Anspruch zu Wissen in welcher Weise wir massenüberwacht werden. Wenn Medien rechtswidrige Handlungen eines Staates veröffentlichen und dafür strafrechtlich belangt werden, dann ist es vorbei mit dem Rechtsstaat.", so Thomas Lohninger Geschäftsführer des AKVorrat.

Video anlässlich 10.000 Unterschriften

Der AKVorrat veröffentlicht heute ebenfalls das Video eines Straßen-Quiz, bei dem wir Passanten befragt haben in welchen Ländern der Staat starke Überwachungsbefugnisse hat. Das Video dauert nur 3 Minuten und zeigt die Gefahren des Staatsschutzgesetzes. Die Antworten sind überraschend.

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