Der Entwurf für das neue Staatschutzgesetz hat viel Kritik von großen Teilen der Gesellschaft auf sich gezogen. Provider, Arbeiterkammer, Bischofskonferenz, Richtervereinigung und viele mehr melden sich mit kritischen Stellungnahmen zu Wort. Der Arbeitskreis Vorratdaten (AKVorrat) hat auf www.staatsschutz.at nun eine Petition gestartet, die das Gesetz zurück an den Start schicken will. Bürgerinnen und Bürger können ihre Kritik an den Plänen, die Polizei mit geheimdienstlichen Befugnissen auszustatten und effizienten Rechtsschutz zu verhindern, ausdrücken und gleichzeitig für eine faktenorientierte Sicherheitspolitik eintreten. Das Innenministerium will das Gesetz im Eilverfahren noch vor der Sommerpause beschließen.

"Mit dem Argument eines wahrscheinlichen verfassungsgefährdenden Angriffs will das Ministerium ihren Behörden umfassende Überwachungsbefugnisse geben und sie gleichzeitig der dringend nötigen Kontrolle entziehen. Der Gesetzesentwurf ist ein grundrechtsgefährdender Angriff, der gestoppt werden muss", erklärt Thomas Lohninger, Geschäftsführer des AKVorrat, warum diese Petition so dringend nötig ist. 

Der Gesetzesentwurf, der vor einigen Wochen zur Begutachtung ausgeschickt wurde, ist ein beschämendes Zeugnis dafür, wie sehr das Innenministerium im Namen der Verbrechensbekämpfung bereit ist, allgemeine Grundrechte zu beugen. Der AKVorrat hat eine umfassende und sehr kritische Stellungnahme zu diesen Plänen abgegeben. Weitere kritische Stellungnahmen kamen von der Richtervereinigung, von Amnesty International, der Volksanwaltschaft, der Arbeiterkammer, der Österreichische Rechtsanwaltskammertag, den Internet Service Providern Austria (ISPA), dem Datenschutzrat, dem ÖGB, dem Netzwerk Kritische Rechtswissenschaften und der Österreichischen Bischofskonferenz.

Weitreichende Überwachungsbefugnisse und mangelnde Kontrollmöglichkeiten

Auf der Kampagnenplattform www.staatsschutz.at sind die wichtigsten Bedenken zum Entwurf übersichtlich zusammengefasst. Aus diesen leiten sich die fünf Forderungen der Petion ab:

  • Faktenbasierte Sicherheitspolitik - Das Staatsschutzgesetz muss zurück an den Start und nach einer umfassenden Evaluierung der Überwachungssituation, der Ermittlungsstatistiken und einer faktenbasierten Erhebung des Sicherheitsbedarfs neu ausgerichtet werden. Bevor die Bundesregierung Grundrechte einschränken darf, muss sie nachweisen, dass ihr Vorhaben notwendig und verhältnismäßig ist.
  • Klare Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten - Der Staatsschutz darf nicht gleichzeitig Polizei sein und Überwachungsbefugnisse wie ein Geheimdienst haben. Es braucht eindeutige Zuständigkeiten.
  • Finger weg von Zivilgesellschaft, Journalisten und "Whistleblowern" – Die Aufgabe des Staatsschutzes darf sich nicht auf "Wald- und Wiesen"-Delikte erstrecken. Der "verfassungsgefährdende Angriff" muss auf wirklich schwere Straftaten reduziert werden und darf nicht allgemeine Grundrechte wie das Demonstrationsrecht oder die Pressefreiheit einschränken.
  • Starker Rechtsschutz, kein "pre-crime" - Für jede Überwachungsmaßnahme müssen konkrete Verdachtsmomente und die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs schriftlich begründet und richterlich genehmigt werden. Die parlamentarische Kontrolle muss ausgebaut und die Transparenz über die Tätigkeiten der Sicherheitsbehörden muss verstärkt werden.
  • Keine bezahlten Spitzel - Die Praxis In- und Ausland zeigt, dass der Einsatz von "Vertrauenspersonen" im rechtsstaatlichen Verfahren oft zu Schwierigkeiten – und bei bezahlten Spitzeln nicht selten zu skandalösen Auswüchsen – führt. Österreich sollte aus den Erfahrungen anderer Länder lernen, anstatt deren Fehler zu wiederholen. Auch der Einsatz unbezahlter "V-Leute" (Spitzel) sollte im Einklang mit der Strafprozessordnung sauber geregelt werden.

Innenministerium drängt unbeirrt auf Beschluss vor der Sommerpause

Bislang gab es keinerlei offizielle Reaktion, wie und ob die Grundsatzkritik in einen neuen Entwurf einfließen wird. Der AKVorrat ruft daher zur Unterzeichnung der Online-Petition auf, um den wahrscheinlichen Angriff auf allgemein anerkannte Grundrechte zu stoppen. Trotz der massiven Kritik von großen Teilen der Gesellschaft will das Innenministerium das Gesetzesvorhaben im Eilverfahren noch vor der Sommerpause beschließen. 

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