Der AKVorrat hat den Gesetzesentwurf, der staatliche Spionagesoftware legalisieren soll, nochmals im Detail analysiert.

Fazit: 

Man kann die Überwachungssoftware mit einem Polizisten vergleichen, der unbemerkt beim zu Überwachenden einzieht, alle Tätigkeiten desselben – ohne selbst kontrolliert zu werden – beobachtet, protokolliert, zudem die Türe offenlässt und somit andere Angreifer geradezu einlädt, dasselbe zu tun. Die Eingriffsintensität dieser Maßnahme ist daher in mehrerlei Hinsicht deutlich höher als jene der Hausdurchsuchung oder der Überwachung von Nachrichten.

Die gesamte Analyse ist >>hier zu finden.

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