Vergangene Woche fand im Stift Zwettl das Seminar "Terrorismusbekämpfung: ein Balanceakt zwischen Sicherheit und Freiheit" bei ao. Univ. Prof. Dr. Hannes Tretter (Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien sowie Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte) statt.

Auch Vertreterinnen und Vertreter des AKVorrat waren dabei. Der geplante Bundestrojaner war dort ebenso Thema wie ein Erkenntnis des Landesverwaltungsgericht Niederösterreich.

Dieses hat kürzlich entschieden, dass eine E-Mail mit dem Betreff„Einspruch oida“ und dem Wortlaut „So ned, bei mir sicha ned. Ich mache Einspruch gegen lge in Papier was sein im anhang. Das korrekt von Gesetz und so. Mfg und Hanga tschanga“als zulässiger Einspruch im Sinne des § 49 VStG zu werten ist (siehe hier).

Das Team Zwettl 2K16 hat also beschlossen, Stellungnahmen im zu dem Zeitpunkt noch laufenden Begutachtungsverfahren zum geplanten „Bundestrojaner“ (genau genommen zum Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung 1975 und das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert werden soll) einzubringen, die diesen Wortlaut ebenfalls verwenden.

Diese sind auf der Seite des Österreichischen Parlaments zu finden (Stellungnahmen 43 bis 50).
 

 

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