Der Entwurf zum neuen Staatsschutzgesetz liefert neue Qualität des Überwachungsstaates
Der Gesetzesentwurf zum neuen polizeilichen Staatsschutz (PStSG) schafft unkontrollierte Überwachungsbefugnisse, welche gegen alle unliebsamen Bevölkerungsgruppen eingesetzt werden können. Das und bezahltes Spitzelwesen sind das Fundament dieses neuen "Feindrechtsstaat", indem die eigene Bevölkerung ins Fadenkreuz der Behörden kommt. Der Arbeitskreis Vorratsdaten (AKVorrat) warnt vor der Errichtung eines Systems von unklaren Rechtsbegriffen (zB „verfassungsgefährdender Angriff“) in einem bunten Strauß von Straftatbeständen in Kombination mit mächtigen und geheimen Befugnissen, welches durch (bewusste) Intransparenz Missbrauch im Namen des „Staatsschutzes“ geradezu provoziert. Die umfängliche Stellungnahme des AKVorrat im Begutachtungsverfahren liefert dafür auch konkrete Beispiele. Dieses Gesetz muss zurück an den Start.
In unserer Stellungnahme zeigen wir anhand des Rechtsstreits rund um die ORF Dokumentation "Am Schauplatz – am rechten Rand" wie das neue Staatsschutzgesetz sich negativ auf das Redaktionsgeheimnis auswirkt. Die Vorwürfe, der Redakteur der besagten ORF-Dokumentation hätte Jugendliche zur nationalsozialistischen Wiederbetätigung angestiftet, führten damals zur Beschlagnahme von Filmmaterial aus dem ORF Archiv. Die gerichtliche Anordnung auf Herausgabe wurde später durch eine OGH Entscheidung als grundrechtswidrig verurteilt. Unter den neuen Ermittlungsbefugnisse nach dem PStSG ist der von der Strafprozessordnung geforderte "dringende Verdacht" gar keine Voraussetzung zum Einsatz von Instrumenten wie verdeckter Ermittlung, Kommunikationsüberwachung, Datenabgleich und vieler mehr. Schon die „Bewertung der Wahrscheinlichkeit“ einer Gefährdung reicht zukünftig aus, um das Redaktions- und andere anerkannte Berufsgeheimnisse auch ohne direkte Beschlagnahme zu unterminieren. Auch ein vergleichbarer Rechtsweg, mit welchem sich die ORF Redaktion damals gegen den Bruch des Redaktionsgeheimnisses gewehrt hat, stünde den Betroffenen nach dem vorgeschlagenen Regime nicht zur Verfügung, sofern Sie vom Einschreiten der Behörden überhaupt erfahren. (siehe Seite 44 der Stellungnahme)
In der Reform ist für den gesamten Rechtsschutz eine einzige Planstelle im Innenministerium vorgesehen. Diesem einen Rechtsschutzbeauftragten wird aber ohnehin die Akteneinsicht verwehrt, wenn die Behörde eine "Gefährdung der öffentlichen Sicherheit" ins Feld führt. Der Staatsschutz kann sich also aussuchen, wo er kontrolliert wird. Anstatt den massiven Grundrechtsverletzungen der globalen Geheimdienstmaschinerie mit mehr Transparenz und (auch parlamentarischer) Kontrolle zu begegnen, investiert Österreich in die Bespitzelung der eigenen Bevölkerung. Dieses Schüren von gesellschaftlichem Misstrauen erodiert unsere demokratische Grundordnung. Eine bessere personelle Ausstattung der Polizei und Investitionen im Sozialbereich tragen weit mehr zur Sicherheit bei als noch mehr Überwachung.
In einem zweiten Beispiel zeigt der AKVorrat, wie die Bestimmungen des neuen Staatsschutzgesetzes zum "vorbeugende(n) Schutz vor wahrscheinlichen, verfassungsgefährdenden Angriffen" gemeinsam mit den neuen Überwachungsbefugnissen im Internet[3] dazu führen können, dass jemand, der sich lediglich im Forum einer Tageszeitung negativ über den Wiener Akademikerball äußert oder sogar nur auf Facebook mit Personen befreundet ist, welche in der Vergangenheit an Gegendemonstrationen beteiligt waren, bereits in das Fadenkreuz der „Staatsschutzorgane“ geraten und eines „verfassungsgefährdenden Angriffs“ verdächtigt werden könnte.
In der Folge könnte diese Person, die sich niemals etwas zu Schulden kommen ließ, bereits der systematischen Beobachtung des BVT mit umfänglichen Überwachungsbefugnissen ausgesetzt sein. (siehe Seite 37 der Stellungnahme)
Bemerkenswert ist im vorliegenden Staatsschutzgesetz auch die Definition des zu schützenden "Staates". Darunter versteht das Gesetz nämlich ausschließlich die "verfassungsmäßigen Einrichtungen und ihre Handlungsfähigkeit". Dazu Christof Tschohl, Jurist des AKVorrat und Co-Autor der Stellungnahme: "Die ‚Reine Rechtslehre‘ von Hans Kelsen, der geistige Vater der österreichischen Bundesverfassung (B-VG 1920, setzt den Staat normativ gleich mit der gesamten Rechtsordnung, also insbesondere der Verfassung an deren Spitze. Dazu gehören auch die Grundrechte der Menschen sowie die Prinzipien der Verfassung, etwa das Prinzip der liberalen Grundrechte oder das demokratische Prinzip." Dazu ergänzt Ewald Scheucher, Rechtsanwalt des AKVorrat und Co-Autor der Stellungnahme: „Das dem Entwurf zugrunde liegende Verständnis scheint demgegenüber den Staat vielmehr als die Summe der staatlichen Einrichtungen, Institutionen und Handlungsfelder zu denken. Wir sollten nicht vergessen: wir alle sind der Staat!"
Wenn Überwachungsbefugnisse reformiert werden, muss es immer auch eine Folgenabschätzung geben. Leider versagt der vorliegende Entwurf darin, die neuen Kompetenzen gleichsam kritisch zu hinterfragen und die gesellschaftlichen Kosten der Einschränkung von Grundrechten in Betracht zu ziehen – allein die Folgen für den Bundeshaushalt werden im Reformvorschlag angesprochen. Der Handlungskatalog zur Evaluierung von Anti-Terror-Gesetzen (kurz: HEAT) des AKVorrat soll in Zukunft eine Vorlage für den Gesetzgeber bieten, anhand derer neue Gesetzesvorhaben auf ihre Verhältnismäßigkeit und Vereinbarkeit mit allgemeinen Grundrechten geprüft werden können.
"Der vorliegende Entwurf muss zurück an den Start. Anstatt einen modernen Staatsschutz zum Wohle der Bevölkerung und ihrer Grundrechte zu schaffen, werden hier lediglich Überwachung ausgebaut, Rechtsschutz abgebaut und pre-crime Tatbestände geschaffen.", so Thomas Lohninger, Geschäftsführer des AKVorrat. Ein neuer Anlauf muss frühzeitig auch die Grundrechts- und Rechtsschutzperspektive berücksichtigen und alle betroffenen Interessensgruppen einbeziehen.
Den Forderungen von Innenministerin Mikl-Leitner nach einer Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung erteilt der AKVorrat eine klare Absage mit Verweis auf die höchstgerichtlichen Urteile des VfGH und EuGH. Vom Koalitionspartner SPÖ und den anderen im Parlament vertretenen Parteien erwartet der AKVorrat die eindeutige Distanzierung von den Plänen der Innenministerin zur unverhältnismäßigen Ausweitung staatlicher Überwachungsbefugnisse. Wir fordern ein, dass die höchstgerichtlichen Urteile, die wir mit viel Mühe und Fleiß errungen haben, auch von der Politik ernst genommen und respektiert werden!
Weitere Dokumente:
Da du hier bist!
… haben wir eine Bitte an dich. Für Artikel wie diesen analysieren wir Gesetzestexte, bewerten Regierungsdokumente oder lesen Allgemeine Geschäftsbedingungen (wirklich!). Wir sorgen dafür, dass möglichst viele Menschen sich mit komplizierten juristischen und technischen Inhalten befassen und auch verstehen, dass sie große Auswirkungen auf unser Leben haben. Diese Arbeit machen wir aus der festen Überzeugung, dass wir gemeinsam stärker sind als alle Lobbyisten, Machthabende und Konzerne. Dafür brauchen wir deine Unterstützung. Hilf uns, eine starke Stimme für die Zivilgesellschaft zu sein!
Jetzt Fördermitglied werden