Die neuen EU-Regeln zur Netzneutralität werden vom AKVorrat zum ersten Mal zur Anwendung gebracht. Mit einer Beschwerde an die Telekomregulierungsbehörde RTR hat der Verein im Namen mehrerer Kunden die illegale Dienstediskriminerung im Netz des Mobilfunkers Hutchison Drei angezeigt.

 

Die neuen EU-Regeln zur Netzneutralität werden vom AKVorrat zum ersten Mal zur Anwendung gebracht. Mit einer Beschwerde an die Telekomregulierungsbehörde RTR hat der Verein im Namen mehrerer Kunden die illegale Dienstediskriminerung im Netz des Mobilfunkers Hutchison Drei angezeigt. 

Die neuen Regeln zur Netzneutralität sind seit 30. April 2016 in Kraft. Mit der Fertigstellung der Umsetzungsleitlinien der europäischen Regulierungsbehörden ist es nun Zeit, diesen Werkzeugkasten anzuwenden, um die Gleichbehandlung aller Daten im Internet sicherzustellen. 

Sobald ein Kunde sein Datenvolumen verbraucht hat, drosselt und blockiert Drei nur solche Dienste, deren Anbieter mit dem Telekomkonzern keine Partnerschaft eingegangen sind oder die Drei nicht selbst betreibt. Damit missbraucht der Konzern seine Kontrollmöglichkeit über den Internetzugang seiner Kunden, um sich und seinen Partnern einen unlauteren Vorteil zu verschaffen.

Wenn Dienste des Netzbetreibers und Partnerdienste nach Aufbrauchen des Datenvolumens weiterhin zugänglich sind, während dies für andere Dienste nicht der Fall ist, wird die Netzneutralität untergraben. Anstatt das verfügbare Datenvolumen der Nachfrage und Netzkapazität anzupassen, können Netzbetreiber so stattdessen immer mehr Zusatzdienste anbieten und damit effektiv selbst darüber entscheiden, welche Dienste ihren Kunden zugänglich sind. Die EU-Verordnung zur Netzneutralität und die Umsetzungsleitlinien der europäischen Regulierer (BEREC) verbieten diese Praxis daher eindeutig. Jetzt muss die Regulierungsbehörde RTR so schnell wie möglich tätig werden.

Die EU-Verordnung sieht in Artikel 6 außerdem vor, dass die Mitgliedsstaaten Strafen für Netzneutralitätsverstöße festlegen. In Deutschland hat die Bundesregierung eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes beschlossen, nach der der hier vorliegende Verstoß mit einer Strafe von bis zu 500.000 Euro geahndet werden kann. In den Niederlanden kann die Strafe mit bis zu 10 Prozent des Konzernjahresumsatzes sogar in die Millionenhöhe gehen. In Östereich droht Hutchison derzeit jedoch gar keine Strafe; die Bundesregierung hat es bis heute verabsäumt, die im Europarecht geforderten Strafen festzusetzen.

Wie die letzten drei Jahre für die Netzneutralität gekämpft wurde, haben wir in diesem Artikel beschrieben.

UPDATE 1:Artikel im Standard über unsere Beschwerde mit Reaktionen von Hutchison Drei und dem zuständigen Ministerium. 

UPDATE 2: Unsere Anstrengungen waren erfolgreich. In den aktuellen Tarifen hat "Drei" die Praxis bereits geändert.

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