EU-Kommission höhlt Netzneutralität aus
Am 21. Jänner 2026, hat die Europäische Kommission ihren lange erwarteten Vorschlag für einen Digital Networks Act (DNA) veröffentlicht. Verkauft als technische Modernisierung der europäischen Telekom-Regeln, markiert der Vorschlag in Wahrheit eine radikale Abkehr von Grundprinzipien, die ein offenes und neutrales Internet fast zehn Jahre lang geschützt haben.
Angesichts dessen, was auf dem Spiel steht, haben wir uns sofort an eine erste, rasche Analyse gesetzt. Die Kurzversion: Der Digital Networks Act gefährdet in seiner jetzigen Form grundlegende Internetfreiheiten, während er vorgibt, Regulierung zu vereinfachen und zu straffen.
„Update" heißt nicht gleich Fortschritt
Die Kommission verkauft den DNA als technisches Update veralteter Regeln, notwendig, um Europas Netze für zukünftige Technologien fit zu machen. Diese Prämisse ist irreführend. Europas Netzneutralitäts-Rahmen ist nicht veraltet. Er hat sich über ein Jahrzehnt weiterentwickelt, durch Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Entscheidungen nationaler Regulierungsbehörden und wiederholte Leitlinien des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK/BEREC). Diese Schutzmechanismen haben sichergestellt, dass Internetverkehr gleich behandelt wird. Ein Prinzip, das Wettbewerb, Innovation und freie Meinungsäußerung im Netz trägt.
Doch statt auf diesem Fundament aufzubauen, reißt der DNA es ein.
Der Kompass wird entfernt
Eine der folgenreichsten Änderungen ist die Streichung zentraler Erwägungsgründe, die jahrelang als Leitlinien für die Durchsetzung der Netzneutralität gedient haben. Diese Erwägungsgründe waren nicht nur Text. Sie haben geprägt, wie Richter:innen und Regulierungsbehörden das Gesetz in konkreten Fällen ausgelegt haben.
Mit der Streichung von 18 der 19 Erwägungsgründe schafft der DNA weniger Rechtsklarheit und schwächt die Rechte der Bürger:innen. Das Ergebnis ist ein unvorhersehbareres Umfeld, in dem Konzerne leichter bezahlte Priorisierung und andere Formen der Verkehrsdiskriminierung durchsetzen könnten.
Eine Hintertür für bezahlte Überholspuren
Bezahlte „spezialisierte Dienste" (Dienste, die im Netz bevorzugt behandelt werden) waren einer der zentralen Streitpunkte in der ursprünglichen Netzneutralitäts-Debatte. Europas Ansatz hat sie nur dort erlaubt, wo sie technisch notwendig waren und nur, wenn sie dem offenen Internet nicht geschadet haben.
Diese Balance wurde von fachkundigen Regulierungsbehörden aufrechterhalten und aktualisiert. In 2020 zum Beispiel mit Leitlinien dazu, wie Netzneutralität im Kontext von 5G und Network Slicing anzuwenden ist. Aktuell holen Regulierungsbehörden in einer öffentlichen Konsultation Stellungnahmen ein, um den Netzneutralitäts-Rahmen erneut anzupassen, falls neue Technologien das erfordern sollten.
Doch der DNA-Vorschlag würde der Kommission die einseitige Macht geben, zu entscheiden, wann solche Überholspuren erlaubt sind und könnte damit unabhängige Regulierungsbehörden und GEREK-Leitlinien aushebeln. Das ist ein klarer politischer Eingriff in etwas, das eigentlich unparteiische Fachaufsicht sein sollte.
Die Rückkehr des „Fair Share"
Eine weitere gefährliche Idee, die im DNA wiederbelebt wird, ist die Einführung von Netzentgelten (oft als „Fair Share" vermarktet). Dieses Konzept stammt aus der Ära des Festnetztelefons, wo Netzbetreiber Gebühren verlangten, Anrufe zuzustellen. Große Telekom-Konzerne konnten damit verdienen, dass ihre Kund:innen Anrufe entgegennahmen. Aber das Internet hat nie so funktioniert.
Die überwiegende Mehrheit der Peering-Verbindungen (mehr als 99 %) ist gebührenfrei, weil globale Konnektivität selbst das Produkt ist, das Internetanbieter verkaufen. Gebühren für den grundlegenden Zugang würden dieses Modell verzerren, die Kosten für Dienste erhöhen und Hürden für Start-ups und kleinere Anbieter schaffen.
Die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden wird untergraben
Der DNA baut außerdem das Büro von GEREK zu einem Büro für digitale Netze um und verschafft der Kommission Zugang zu internen Diskussionen und Arbeitsgruppen. Das klingt nach einer technischen Reform, verwässert in der Praxis aber genau jene Unabhängigkeit und Vertraulichkeit, die für die wirksame Durchsetzung von Netzneutralität und anderen Telekom-Regeln essenziell waren.
Unabhängige Regulierungsbehörden wie GEREK haben sich Vertrauen erarbeitet, weil sie ihre Entscheidungen auf Evidenz und Fachwissen stützen. Wenn politisch bestellte Beamt:innen mit am Tisch sitzen, droht neutrale Durchsetzung durch politisches Feilschen ersetzt zu werden. Das könnte das Vertrauen in öffentliche Institutionen und die Fähigkeit der Regulierungsbehörden, ihre Arbeit zu tun, ernsthaft untergraben.
Wie geht es weiter?
Der Digital Networks Act ist in seiner jetzigen Form nicht die Reform, die Europa braucht. Statt Klarheit und Rechtssicherheit zu stärken, schwächt er hart erkämpfte Schutzmechanismen, zentralisiert Macht in politischen Gremien und gefährdet das offene und neutrale Internet. Was als Vereinfachung verkauft wird, ist (wieder einmal) Rückbau. Da der Vorschlag nun dem Europäischen Parlament und dem Rat vorgelegt wird, müssen die Gesetzgeber entscheiden, ob sie die grundlegenden Freiheiten im Internet verteidigen oder zulassen wollen, dass diese unter dem Deckmantel einer Reform ausgehöhlt werden.






