Wir waren wieder als Sprecher des Dachverbands kritischer Aktionärinnen und Aktionäre auf der Hauptversammlung der Deutschen Telekom in Bonn. Unser Thema: Die Telekom kassiert doppelt – und bricht damit das Herzstück der Netzneutralität.

Es war bereits die dritte Telekom-Hauptversammlung, auf der wir als epicenter.works das Wort ergriffen haben. 2017 und 2019 war unser Thema StreamOn: ein Produkt, das wir damals als klaren Verstoß gegen die Netzneutralität und gegen geltendes EU-Recht bezeichnet haben. 2021 hat der Europäische Gerichtshof bestätigt: Wir hatten Recht. Das Produkt wurde verboten, die Datenvolumen in Deutschland stiegen danach drastisch - ohne Mehrkosten für Kunden.

Das Muster ist immer dasselbe: Die Telekom verschlechtert Angebote und Qualität künstlich, um dann die Ausnahme von dieser Verknappung zu vermarkten. Erst wenn die künstliche Verknappung verboten wird, verbessert sich die Lage für alle. Genau dieses Muster sehen wir jetzt auch bei der Zusammenschaltung.

Zur Rede inkl. Quellen 

Thomas Lohninger konfrontiert die Deutsche Telekom auf ihrer Hauptversammlung

Wie das Internet eigentlich funktioniert

Das „Inter-Net" – das Netz der Netze – entsteht durch Zusammenschaltung. Der weltweite Branchenstandard: Netze verbinden sich auf Augenhöhe, ohne Geld zu tauschen. Daten fließen, jeder verdient mit seinen eigenen Kunden. Settlement-free Peering nennt sich das – und es ist für alle am günstigsten, das bestätigen auch Regulierungsbehörden.

Laut Zahlen von Packet Clearing House aus 2021 sind 99,9996% aller Peering-Vereinbarungen weltweit unentgeltlich. Die Telekom gehört zu den 0,0004%, die Geld für Zusammenschaltung verlangen – sie ist damit nahezu der einzige Ausreißer in Deutschland. Wer nicht zahlt, ist im Netz der Telekom schlecht erreichbar. Das kann sich die Telekom leisten – aufgrund ihrer Marktmacht, und auch nur innerhalb Deutschlands.

Zweimal kassieren für dieselbe Leistung

Wenn ARD, ARTE oder Spotify Datenpakete zur Telekom schicken, dann tun sie das, weil Telekom-Kunden diese Angebote nutzen wollen. Die Verbindung zu diesen Diensten herzustellen ist genau der „Internetzugangsdienst", den die Telekom ihren Kunden bereits verkauft hat. Die Telekom will also zweimal kassieren: einmal von ihren Kunden, einmal von den Diensten, die diese Kunden nutzen wollen.

Bei der Telekom funktioniert die Internetleitung nur, wenn an beiden Enden Geld gezahlt wird. Das ist eine bezahlte Überholspur und damit das Paradebeispiel für eine Verletzung der Netzneutralität.

Wir reden hier nicht von Kleinigkeiten. Laut Tagesschau sprechen wir von hohen vierstelligen bis niedrig fünfstelligen Beträgen pro Monat für ein mittelständisches deutsches Unternehmen. Wir reden von deutschen Forschungsnetzen, die mitten in der Pandemie für Studierende im Lockdown nicht erreichbar waren, weil die Telekom mehr Geld für die Zusammenschaltung wollte. Wir reden vom kleinen regionalen Internetanbieter, dessen Kunden kein Netbanking mehr nutzen können, weil die Bank im Netz der Telekom hostet und der kleine Wettbewerber nun dem ehemaligen Monopolisten dafür zahlen muss.

Dieses Thema ist nicht Big Tech vs. Big Telco. Die großen amerikanischen Anbieter kriegen nämlich Rabatt von der Telekom und zahlen weniger als die europäischen Firmen für die selbe Leistung – einfacher Mengenrabatt. Branchenverbände wie VATM und CISPE – die beide nur europäische Mitglieder haben – bestätigen öffentlich dieses Problem mit der Telekom.

Angst als Geschäftsmodell

Was uns in diesem Projekt wirklich überrascht hat: wie viel Angst betroffene Firmen haben. Alle kennen das Problem. Kaum jemand spricht öffentlich darüber. Wer es tut, muss bald höhere Kosten bezahlen – oder bekommt die Verbindung zu 40% des deutschen Markts gekappt. Für ein europäisches Unternehmen kann das ein Todesurteil sein.

Wir sagen es, wie es ist: diese Methoden erinnern an Mafia-Filme. Sowas gehört verboten. Genau dafür gibt es die Bundesnetzagentur.

Wir haben Beschwerde eingelegt

Wir haben gemeinsam mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband, der Gesellschaft für Freiheitsrechte und Prof. Barbara van Schewick (Stanford Law School) Beschwerde bei der Bundesnetzagentur gegen die Zusammenschaltungspraxis der Telekom eingelegt.

Auf netzbremse.de findet ihr die vollständige Beschwerde, Infomaterialien und einen Speedtest, mit dem das Problem nachgewiesen werden kann. Und weil wir als NGO von Spenden leben: Wenn Ihnen offenes Internet wichtig ist, freuen wir uns über jede Unterstützung.

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