Am 5. Oktober hat der AKVorrat Beschwerde gegen die Netzneutralitätsverstöße des Mobilfunkers Hutchison Drei in der Form von Diskriminierung nicht verpartnerter Diensteanbieter eingereicht. Nun hat der Konzern eingelenkt und die von uns kritisierte Praxis abgestellt. Gleichzeitig hat Drei das in den Tarifen inkludierte Datenvolumen zumindest auf das Vierfache, teils gar auf das Siebzehnfache angehoben. Dadurch zeigt sich: Netzneutralität gereicht sowohl Diensteanbietern als auch Kunden zum Vorteil, auch wenn die Telekombranche das neue Netzneutralitätsgesetz lieber ignorieren würde.

 

Am 5. Oktober hat der AKVorrat Beschwerde gegen die Netzneutralitätsverstöße des Mobilfunkers Hutchison Drei in der Form von Diskriminierung nicht verpartnerter Diensteanbieter eingereicht. Nun hat der Konzern eingelenkt und die von uns kritisierte Praxis abgestellt. Gleichzeitig hat Drei das in den Tarifen inkludierte Datenvolumen zumindest auf das Vierfache, teils gar auf das Siebzehnfache angehoben. Dadurch zeigt sich: Netzneutralität gereicht sowohl Diensteanbietern als auch Kunden zum Vorteil, auch wenn die Telekombranche das neue Netzneutralitätsgesetz lieber ignorieren würde.

Wenn das monatliche Datenvolumen beim Mobilfunker Drei verbraucht ist, wird die Internetverbindung blockiert oder stark gedrosselt. Seit vielen Jahren waren hauseigene, sowie von Partnern angebotene Dienste von dieser Beschränkung ausgenommen. Netflix war mit den weit verbreiteten 4GB-Tarifen gar nicht sinnvoll zu nutzen, das hauseigene Fernsehprogramm 3MobileTV hingegen konnte unbegrenzt konsumiert werden. Somit missbrauchte Drei die Kontrolle über die Internetanschlüsse seiner Kunden, um den eigenen Diensten auf unlautere Weise einen Vorteil zu verschaffen. Auf der Strecke blieben dabei sowohl die Wahlfreiheit der Kunden als auch die Chancengleichheit im Wettbewerb zwischen allen Diensteanbietern, von kleinen Startups bis zu großen Internetfirmen. 

Gegen diese Verletzung der Netzneutralität hat der AKVorrat Anfang Oktober Beschwerde bei der Regulierungsbehörde RTR erhoben. Auch wenn das Verfahren dort noch nicht beendet sein dürfte und die Behörde bislang nur verlauten ließ, dass Drei zur Gegendarstellung aufgefordert wurde, hat Drei jetzt eingelenkt: Die Netzneutralitätsverletzung wurde bei allen neuen Verträgen eingestellt. Die Beschreibungen aller zehn von uns kritisierten Zusatzprodukte wurden um den Hinweis ergänzt: “Ist das Datenvolumen im Basistarif verbraucht, kann der Dienst nicht mehr genutzt werden.”

Wie bereits in den Niederlanden und in Slowenien hat das Verbot, eigene Dienste zu bevorzugen, einen positiven Effekt auf die in den Tarifen inkludierten Datenmengen gehabt. In beiden Ländern wurden die Datenvolumen der Kunden nach dem Verbot von Zero-Rating in etwa verdoppelt. Drei hat, seit die Beschwerde des AKVorrat eingebracht wurde, das Datenvolumen bei allen Tarifen um mindestens 425%, teils bis zu 1700% erhöht. Wenn aus der künstlichen Verknappung von Datenvolumen kein Geschäftsmodell mehr gemacht werden kann, dann gibt es auch weniger Anreize, die Volumen der eigenen Kunden künstlich niedrig zu halten.

Vor diesem Hintergrund haben die drei größten Mobilfunker letzten Donnerstag eine Attacke auf die Regulierungsbehörde RTR und ihren Geschäftsführer gestartet. Die drei Telekomkonzerne kritisieren die Behörde dafür, dass sie das neue Netzneutralitätsgesetz umsetzt. Eben dazu ist die Behörde aber gesetzlich verpflichtet und angesichts der aktuellen Entwicklungen auf dem heimischen Telekommarkt kann man ihr dafür nur dankbar sein. 

Dokumente: 

 

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