Seit etwas mehr als zwei Jahren herrscht in der Europäischen Union ein gesetzlich verankertes Grundprinzip der Netzneutralität. Das bedeutet, dass kein Internet-Service, keine App und kein Software-Programm, das mit dem Internet verbunden ist, im Internet „diskriminiert“ werden darf. Wer sich einen mobilen oder stationären Internetzugang bei einem Anbieter kauft, darf erwarten, dass er sein Datenvolumen so aufbrauchen kann, wie er möchte – unabhängig vom Dienst selbst.

Wir haben mit Unterstützung der Arbeiterkammer nach zweieinhalb Jahren Netzneutralität eine Analyse des europäischen Marktes vorgenommen und in einer umfassenden Studie festgehalten, wie sehr sich die einzelnen Angebote am europäischen Markt tatsächlich an dieses Grundprinzip halten. 

Die wichtigsten Fakten der Studie haben wir hier zusammengefasst. Analysiert wurden sämtliche Zero-Rating-Angebote in Europa. Dafür wurden die Websites von 225 Mobilfunkern über vier Monate von einem fünfköpfigen Team durchsucht und es konnten 186 solcher Netzneutralitätsverletzungen identifiziert werden. 

  • Es gibt nur zwei Länder, in denen es keine kommerziellen Angebote gibt, die die Netzneutralität verletzen: Finnland und Bulgarien.

  • Diese Praktiken haben einen negativen Effekt auf den europäischen Digital Single Market. Mit unseren Daten lässt sich belegen, dass Zero-Rating zu neuen Markteintrittshürden zwischen EU-Ländern führt.

  • Durch Netzneutralitätsverletzungen profitieren hauptsächlich große US-amerikanische Internetkonzerne. Unter den Top 20 Angeboten finden sich nur 3 europäische Angebote.
  • Die Privatsphäre einzelner Nutzerinnen und Nutzer in der europäischen Union wird durch Verletzungen der Netzneutralität gefährdet. Um die Daten von einzelnen Anwendungen anders zählen zu können, muss das konkrete Onlineverhalten der Benutzer überwacht werden. Dabei kommt Deep Packet Inspection (DPI) Equipment zum Einsatz, die tief in die Datenpackete der Nutzer hineinschauen.

  • Mit dieser Studie wurde auch eine ökonomische Analyse durchgeführt, in der belegt wurde, dass Zero-Rating zu einer allgemeinen negativen Preisentwicklung einhergeht. Die Angebote im Mobilfunk werden teurer. 

  • Es fehlt an einer einheitlichen Herangehensweise der Regulierungsbehörden bei Verstößen gegen die Netzneutralität. Einige nationale Regulierungsbehörden weigern sich sogar, jährliche Reports über Netzneutralitätsverstöße zu publizieren bzw. sich an die Vorgaben der europäischen Dachorganisation BEREC zu halten.

  • Da Strafen für Verletzungen der Netzneutralität im Kompetenzbereich einzelner Nationalstaaten liegt, gibt es hier auch einige Länder, die erst jetzt – also zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der Netzneutralität-Gesetzgebung – Strafen und Vorgänge bei Verstößen festgelegt haben. Strafen reichen von mehreren Millionen Euro bis zu wenigen tausend Euro. Zwei Länder haben bis heute noch keine Strafbestimmungen erlassen (Irland, Portugal).

  • Die verpflichtende Angabe von tatsächlichen Upload- und Download-Geschwindigkeiten wird von den meisten Providern ignoriert. Dies führt gerade auch in Österreich zu der unbefriedigenden Situation, dass unklar ist welche Bandbreiten den Kunden wirklich vertraglich zugesichert werden. 

Situation in Österreich:

Im EU-Vergleich steht Österreich in Sachen Netzneutralität relativ gut dar. Im letzten Jahr hat sich in Österreich zugunsten der Netzneutralität sehr viel getan, womit die Stellung innerhalb der EU deutlich verbessert wurde. 

Einige nationale Regulierungsbehörden sind besonders beispielhaft. Neben Frankreich und Norwegen ist auch Österreichs Regulierungsbehörde relativ transparent, hat Netzneutralitäts-Experten und -Expertinnen im Haus, schafft Überblick über etablierte Marktteilnehmer und kooperiert stark auf internationaler Ebene. Diese Behörde, die RTR, hat auch ein Verfahren gegen A1 und sein „Free Stream“-Angebot eingeleitet, welches innerhalb eines Monats zu einem klaren Ergebnis gekommen ist. Ein ähnliches Verfahren in Deutschland hat neun Monate gedauert. Zudem arbeitet die RTR an einem Tool zur Messung der realen Bandbreite von Internet-Angeboten, damit Kunden überprüfen können, ob sie wirklich die Internetgeschwindigkeiten bekommen, die ihnen vertraglich zugesichert wurden. Ein solches Tool wurde nur von vier Ländern geliefert. In Österreich wurde die RTR vor allem auch durch die reformierte Telekom-Gesetzgebung dazu verpflichtet. Wie lange Österreich neben den anderen Ländern auf diese nationale Lösung setzen wird, ist unklar, da die Dach-Regulierungsbehörde BEREC ein Tool zur Verfügung stellen wird, das von allen EU-Mitgliedsstaaten genutzt werden soll.  Zudem schaut die RTR auch darauf, Spezialdienste gar nicht erst zuzulassen, die gegen das Prinzip der Netzneutralität verstoßen. So stammt auch der einzige bekannte Fall, bei dem das passiert ist, aus Österreich, nämlich ein IPTV Produkt der Telekom Austria.

Im Rahmen dieser Studie wurden auch einige Datensätze erhoben, die es in Europa bisher gar nicht oder nur mit hohen Lizenzkosten gibt. Wir veröffentlichen mit dieser Studie deshalb auch alle Rohdaten unserer Analysen und unsere komplette Markterhebung. Jede unabhängige Stelle kann damit unsere Ergebnisse nach prüfen.

Die Studie selbst entnehmen Sie bitte in digitaler Form >> hier.

Fotos der Pressekonferenz sind hier zu finden.

Alle Datensets wurden als Open-Data veröffentlicht.

Es gibt auch eine Aufzeichnung der Veranstaltung:

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