Österreichs Regierung setzt sich auf EU-Ebene für ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger ein. Ein Leistungsschutzrecht ist innovationsfeindlich und sogar eine Gefahr für die Demokratie! Dennoch steht ein entsprechender Gesetzesentwurf nun auf EU-Ebene zur Diskussion. Hilf mit, diese Regelung zu verhindern!

 

Österreichs Regierung setzt sich auf EU-Ebene für ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger ein. Dieses Konzept ist bereits in Spanien und Deutschland kläglich gescheitert. In beiden Fällen waren unbestreitbar negative Konsequenzen die Folge, nicht zuletzt für die Presseverleger selbst. Mittlerweile hat sich sogar der Deutsche Journalistenverband dafür ausgesprochen, diese Regelung wieder abzuschaffen. Die Folgen eines Leistungsschutzrechts sind allerdings noch viel weitreichender. Es ist innovationsfeindlich und sogar eine Gefahr für die Demokratie! Dennoch steht ein entsprechender Gesetzesentwurf nun auf EU-Ebene zur Diskussion. Hilf mit, diese Regelung zu verhindern!

Wenn Verlage Artikel online stellen, wird das Zitieren teuer. Übernimmst du (oder eine automatische Vorschaufunktion, wie sie Google, Facebook und Co. verwenden) ein kleines Zitat aus dem Artikel, kann zukünftig dafür Geld verlangt werden.

Grundprinzip des Internets wird untergraben

Im Rahmen einer Reform des Urheberrechts sollen neue Regelungen nur für Verleger geschaffen werden. Wenn Verlage Artikel online stellen, wird das Zitieren teuer, übernimmst du (oder eine automatische Vorschaufunktion, wie sie Google, Facebook und Co verwenden) ein kleines Zitat aus dem Artikel, kann zukünftig dafür Geld verlangt werden. Das betrifft nicht nur die großen Player, auch gemeinschaftliche Projekte wie Wikipedia würden zur Kassa gebeten. Das World Wide Web und die freie Verbreitung von Wissen wären gefährdet. Das ist letztlich auch eine Gefahr für die Demokratie, da die Meinungsvielfalt eingeschränkt wird.

Die Reform soll vor allem die großen Suchmaschinen und Plattformen betreffen, bringt aber eines der grundlegenden Prinzipien des Internets ins Wanken: Links sowie die Information, worauf verlinkt wird, sind die Basis des Netzes. Wer hier eingreifen will, rüttelt an den Grundfesten. Das ist in etwa so, als würde in einer Stadt plötzlich der Großteil der Straßen gesperrt.

Die geplante Regelung ist noch dazu viel weitreichender als diejenige, die in Deutschland bereits gescheitert ist. Der Anspruch soll 20 Jahre ab Veröffentlichung gelten (Die deutsche Regelung sieht ein Jahr vor). Zudem gibt es im aktuellen Vorschlag selbst für kleinste Textausschnitte keine Ausnahmebestimmungen.

Ohne Voransichten wird weniger geklickt

Suchmaschinen wie Google oder soziale Netzwerke wie Twitter und Facebook setzen auf Link-Vorschauen. Textteile eines Artikels oder auch eine Miniaturansicht eines Artikelbildes werden eingebettet, wenn User entsprechende Links Artikeln teilen. Gleiches gilt für die Darstellung von Suchergebnissen bei Suchmaschinen wie etwa Google.

Mit dem Leistungsschutzrecht müssten Anbieter nun Verlage dafür bezahlen, damit sie diese Voransichten bereitstellen können. Viele werden sich das nicht leisten wollen oder können. Damit sinken aber automatisch die Zugriffe auf die betreffenden Artikel auf den Ursprungsseiten, weil Links ohne adäquate Information verständlicherweise weniger geklickt werden.

Innovationsbremse

Gerade der Nachrichtenbereich braucht dringend innovative Ansätze und zukunftstaugliche Geschäftsmodelle. Mit einem Leistungsschutzrecht wird es Startups in diesem Bereich besonders schwer gemacht, ihr Publikum zu erreichen. Kleine Verlage brauchen Nachrichtenaggregatoren und Suchmaschinen, um sich am Markt behaupten zu können. Große Nachrichtenseiten werden von vielen Menschen direkt aufgerufen; für kleine Nischenmedien, investigative Rechercheplattformen oder Lokalmedien gilt das weniger. Diese Seiten sind darauf angewiesen, dass Menschen über anderen Plattformen von ihrer Arbeit erfahren.

Welche Absichten stehen hinter diesem Gesetz?

Die Argumente der Befürworter eines Leistungsschutzrechts sind für uns nicht nachvollziehbar. In der Wirkungsfolgenanalyse der EU-Kommission wird auf die sinkenden Absatzzahlen der Verlage hingewiesen. Die Absicht dürfte also sein, mithilfe dieses Gesetzes Google, Facebook und Co. zu zwingen, Geld an Verlage auszuschütten. Zum deutschen Leistungsschutzrecht gibt es jedoch schon abgeschlossene Gerichtsverfahren, deren Ergebnisse besagen, dass beispielsweise Google nicht dazu gezwungen werden kann, kostenpflichtige Kurzzitate in seinem Suchindex zu verlinken. Das Fazit dieses konkreten Rechtsstreits war, dass die Verlage Google eine kostenlose Lizenz zur Nutzung ihrer Inhalte eingeräumt haben. Das führt zu einer empfindlichen Benachteiligung anderer Suchmaschinenbetreiber gegenüber Google, die keine solche Lizenz bekommen haben. Statt Googles Marktmacht einzuschränken, wurde sie in der Praxis weiter gestärkt.

In Spanien hat Google sein Service Google News abgedreht, was 10-15% weniger Nutzerinnen und Nutzer auf spanischen Nachrichtenseiten zur Folge hatte. Statt der gewünschten Zusatzeinahmen mussten die Verlage durch das Leistungsschutzrecht Verluste verbuchen.

Hilf mit, dieses unsinnige und gefährliche Gesetz zu verhindern!

Kontaktiere auf Save The Link deine EU-Abgeordneten und fordere sie auf, sich gegen das Leistungsschutzrecht einzusetzen!

Mehr Infos zum Leistungsschutzrecht:

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