Vergangene Woche haben wir wieder eine Stellungnahme zu einem Gesetzesentwurf ans Parlament geschickt. Dieses Mal geht es um Änderungen im Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz, im Telekommunikationsgesetz und Wettbewerbsgesetz gleichzeitig. All diese Gesetze mussten aufgrund einer EU-Richtlinie geändert werden, vor der wir schon vor Jahren gewarnt haben.  

Die Idee der Richtlinie ist es, die Rechte und Interessen von Verbrauchern zu schützen und durchzusetzen, indem Behörden in einem europäischen Netzwerk besser zusammenarbeiten. Online-Anbieter können sehr schnell und einfach ihren Standort wechseln und sich von einem EU-Land in ein anderes bewegen, was ihre Rückverfolgung und die Verfolgung von Zahlungen erschwert. Die EU hat sich daher entschieden, ein Netzwerk von Behörden einzurichten, innerhalb dessen Informationen ausgetauscht werden können. Sie hat Mindestkompetenzen definiert, die diesen Behörden gewährt werden sollen, damit sie ihre Arbeit effektiv ausführen können.

Netzsperren sollten absolute Ausnahme bleiben

Wir halten in der Stellungnahme noch einmal ausdrücklich fest, dass wir nichts von Netzsperren halten. Diese Sperren sind (wie in der Telekom-Binnenmarkt-Verordnung festgehalten) nur unter ganz besonderen Umständen aufgrund taxativ aufgelisteter Gründe erlaubt. Wir plädieren also weiterhin für fachliche Prüfungen von Sperrverfügungen und eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit.
Diesen Anforderungen wird in der nationalen Umsetzung des Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetzes nicht Rechnung getragen, da zentrale Bestandteile europarechtlicher Vorgaben einfach weggelassen werden.

In der Verordnung gibt es mehrere Sperrmaßnahmen: Löschen von Inhalten auf Online-Plattformen, Sperren von Webseiten, Beschlagnahme von Domains und das Anzeigen von Warnhinweisen unterscheiden sich in ihrer Intensität. Einige davon lassen sich leicht für Nutzer oder Anbieter illegaler Inhalte umgehen oder führen zu Kollateralschäden für legale Inhalte und sind in vielen Fällen überschießend. Für welche dieser Maßnahmen man sich dann entscheidet, muss von Fall zu Fall gesondert betrachtet werden und gemeinsam mit einer Grundrechtsprüfung passieren. Netzsperren sollten nur dann eingesetzt werden, wenn andere Maßnahmen mehrmals und nachhaltig nicht zum Abstellen eines Missstandes geführt haben.

Positiv: Transparenz

Wir begrüßen es, dass die Entscheidungen über oben genannte Maßnahmen von der Telekom-Contol-Kommission (TKK) als zentrale Stelle getroffen und auf einer Informationsplattform transparent kommuniziert werden sollen. Dadurch kann das Missbrauchspotential zumindest eingeschränkt und das Vertrauen der Öffentlichkeit erhalten werden. Wir werden unsere Rolle als public watchdog wahrnehmen und alle Netzsperren genau auf ihre Verhältnismäßigkeit prüfen.

Die gesamte Stellungnahme kannst du hier herunterladen bzw. auf der Seite des Parlaments unsere und andere Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf einsehen.

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