Offener Brief an Justizminister Brandstetter

 

Sehr geehrter Herr Vizekanzler, sehr geehrter Herr Bundesminister,

unsere Bürgerrechtsorganisation epicenter.works möchte auf einige Punkte Ihrer Rede im Bundesrat vom 11. Mai 2017 eingehen. Sie haben unter anderem gesagt, Organisationen wie unsere würden im Zusammenhang mit staatlicher Überwachung Gespenster an die Wand malen, die es nicht gebe. Seien diese dann vertrieben, würden wir uns feiern lassen. Da müssen wir ganz massiv widersprechen. Wir sorgen uns um Demokratie und Grundrechte. Diese Sorge angesichts der aktuellen innenpolitischen Entwicklungen teilen unter anderem auch der Präsident des Verfassungsgerichtshofs Gerhart Holzinger und auch der ehemalige Innenminister Caspar Einem. Da wir keine Partei sind, arbeiten wir langfristig und schielen nicht auf kurzfristige Erfolge oder die nächsten Wahlen.

Zum konkreten Inhalt Ihrer Ausführungen: Sie sagen, es gebe keinen Bundestrojaner. Da haben sie insofern recht, als „Bundestrojaner“ ein höchst unscharfer Begriff ist. Hinter diesem steht die technische Möglichkeit, verschlüsselte Kommunikation durch Eindringen auf Endgeräte (Computersysteme) abzufangen, indem Gesprächsinhalte vor bzw. nach einer allfälligen Ver- oder Entschlüsselung überwacht werden. Eine bessere Bezeichnung dafür ist „Staatliche Spionagesoftware“ oder „Staatliches Hacken“. Um Kommunikationsinhalte wie von Ihnen geplant zu überwachen, muss unter Ausnutzung von Sicherheitslücken entsprechende Software auf den Geräten installiert werden. Somit entwickelt der Staat ein Interesse am Fortbestand dieser Sicherheitslücken, anstatt im Sinne der Sicherheit aller Nutzer für deren Schließung zu sorgen. Was passiert, wenn diese Sicherheitslücken von Kriminellen entdeckt und missbraucht werden, weiß eine breite Öffentlichkeit spätestens seit der Erpressungssoftware „WannaCry“.

Eine Expertengruppe unter Leitung des renommierten Verfassungsjuristen Bernd-Christian Funk hat bereits 2008 festgestellt, dass eine Online-Durchsuchung durch solche Software derzeit rechtlich nicht zulässig ist. Auch mit einer Gesetzesänderung sollte maximal die Kommunikation einzelner Personen überwacht, aber nicht der gesamte Inhalt des Geräts durchsucht werden. Nicht nur wir, sondern auch zahlreiche Sicherheitsexperten in aller Welt bezweifeln, dass eine Software auf einem Gerät betrieben werden kann, die nur überwacht, aber nicht durchsucht. 2016 haben Sie aufgrund dieser Kritik ihren Gesetzesvorschlag zum Bundestrojaner (StPO-Novelle 192/ME XXV. GP) schließlich zurückgezogen

Es ist eine Illusion zu glauben, dass man Anschläge wie jenen in Berlin oder im Juni in London (Attacken mit LKW oder PKW, Messerattacken...) durch Überwachung internetbasierter Kommunikation verhindern kann. Solche Anschläge bedürfen keiner langfristigen Planung (über Messengerdienste) und sie werden zudem meist durch Einzel- oder Nachahmungstäter ausgeführt.

Sie sagen wiederholt, dass wir in Österreich neue Überwachungsmaßnahmen benötigen, um dem Terrorismus, insbesondere islamistischer Prägung, begegnen zu können. Dem halten wir entgegen: Heute geht die „Freiheit“ sowohl als Gefühl als auch als Rechtszustand verloren. Niemand kann ernsthaft glauben, wir würden uns als Individuen und als Gesellschaft nicht verändern, wenn wir wissen, dass es (zumindest potenziell) keine Lebensäußerung oder Verhaltensweise mehr geben kann, die nicht überwacht wird – und zwar ungeachtet der jeweiligen Lebensführung. 

Dazu hat der VfGH schon in seinem Erkenntnis VfSlg 12.689/1991 festgehalten:


„(….) Das Recht auf Achtung des Privatlebens iSd Art 8 MRK umfasst auch das Recht, die Gestaltung des Privatlebens dem Blick der Öffentlichkeit und des Staates zu entziehen. In einer von der Achtung der Freiheit geprägten Gesellschaft, wie sie die Präambel zur MRK voraussetzt, braucht der Bürger ohne triftigen Grund niemandem Einblick zu gewähren, welchem Zeitvertreib er nachgeht, welche Bücher er kauft, welche Zeitungen er abonniert, was er isst und trinkt und wo er die Nacht verbringt.(….)“

Die vorgebliche oder tatsächliche (abstrakte) terroristische Bedrohung kann für sich genommen kein „triftiger Grund“ im Sinne des zitierten Erkenntnisses des VfGH sein. Denn auch wenn dies häufig so dargestellt wird: „Freiheit“ und „Sicherheit“ sind keine kommunizierenden Gefäße oder Werte, die einander gegenüberstehen.

Das bedeutet, dass ein „Mehr“ an Freiheit keinesfalls zwingend die Sicherheit gefährdet, vor allem aber bedeutet es, dass die Einschränkung bürgerlicher Freiheiten keineswegs zwingend zu mehr Sicherheit führt (oder führen muss). Nur ein Beleg: Frankreich befindet sich seit dem Anschlag auf die Satirezeitschrift Charlie Hebdo am 07.01.2015 im Ausnahmezustand. Und was hat es gebracht? Weniger Freiheit bedeutet zunächst einmal nur eines: weniger Freiheit.

Nach wie vor konnte durch keine wissenschaftlich überprüfbaren Fakten belegt werden, dass die von Ihnen und Innenminister Mag. Wolfgang Sobotka vorgeschlagenen Maßnahmen geeignet sind, allfällige terroristische Anschläge wirksam zu verhindern. Durch die von uns erhobene Forderung einer sorgfältigen Prüfung neuer Überwachungsmaßnahmen vor deren Einführung und die Erarbeitung einer Überwachungsgesamtrechnung wird niemandem in Österreich ein Schaden entstehen.

Dass Bundeskanzler Kern erst kürzlich im Ö1-Mittagsjournal erklärt hat, dass ein eingriffsnahes Gesetz wie die geplante SPG-Novelle erst eingehend geprüft werden muss, alle gesellschaftlich betroffenen Gruppen in die Diskussion einbezogen werden müssen und ein Begutachtungsverfahren unerlässlich ist, ist vernünftig und zu begrüßen. Eine solche Vorgehensweise sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit bei allen Gesetzesmaterien sein. An dieser Stelle muss auch auf das kürzlich beschlossene Deregulierungsgrundsätzegesetz hingewiesen werden, das eine Evaluierung für alle Gesetze verlangt.

Durch die Analyse öffentlich verfügbarer Zahlen und Fakten wird klar, dass eine überschießende Überwachungsgesetzgebung und die damit einhergehende Einschränkung der Freiheitsrechte aller unbescholtenen Bürger die Sicherheit nicht erhöhen wird. Offensichtlich muss oder will die Politik aber der Bevölkerung das Gefühl vermitteln, alles für deren Sicherheit zu tun – soll das jedoch wirklich auf Kosten der von unseren Vorfahren hart erkämpften Freiheitsrechte geschehen, noch dazu mit nicht geeigneten und unwirksamen Mitteln? Zahlreiche Studien belegen, dass solche Vorhaben nicht nur keinen Sicherheitsgewinn bringen, sondern das allgemeine Unsicherheitsgefühl sogar steigern.1 Auch wenn es nach David Hume selten ist, "dass eine Freiheit irgendwelcher Art mit einem Schlage verloren geht", dürfen wir es nicht zulassen, dass der islamistische Terrorismus, der darauf gerichtet ist, die rechtsstaatliche Ordnung und demokratische Systeme westlicher Prägung zu zerstören, sein Ziel dadurch erreicht, dass wir selbst unsere Freiheit durch die schleichende Installation eines Polizei- und Überwachungsstaats aufgeben (siehe insbesondere die Gesetzgebung seit den Terroranschlägen von New York 2001 wie die Vorratsdatenspeicherung, die SPG-Novelle 2008 oder das Polizeiliche Staatsschutzgesetz).

Uns liegt genau wie Ihnen die Sicherheit aller Menschen in Österreich am Herzen. Daher sind wir auch jederzeit für einen sachorientierten Diskurs zu diesem Thema zu haben. Bitte lassen Sie uns über grundrechtskonforme Maßnahmen reden, die tatsächlich mehr Sicherheit bringen und nicht über Gespenster!

Schöne Grüße,

epicenter.works

1 siehe dazu u.a Katherine Beckett, Making Crime Pay, Oxford Uni Press, 1997

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